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Werbeflut und Parteipropaganda in Deinem Briefkasten: So kannst Du Dich dagegen wehren

Aktualisiert: 2. Juni

Die besten Tricks/ Wichtiges Urteil/ Strafen für Verteiler


Das nervt: Ist Dein Briefkasten wieder mal proppenvoll, weil unerwünschte Werbung und Parteipropaganda ihn bis zur Klappe füllen? Hilft der Aufkleber „Keine Werbung“ wirklich dagegen und was kannst Du tun, wenn sich die Prospekte-Verteiler nicht daranhalten? Gerade in Wahlkampfzeiten wie jetzt bei der Europawahl am 9.Juni wird Dein Briefkasten mit Flyern und Prospekten zugestopft. Das müssen sich die Haushalte aber nicht gefallen lassen.

Unnötige Flyer, Werbung und Reklame: etliche Briefkästen quellen gerade vor dem Wochenende über. Vieles landet gleich ungelesen im Müll, um Aufwand und Entsorgung muss sich der Briefkasten-Besitzer kümmern. Deshalb klebt an vielen Briefkästen der Aufkleber: „Bitte keine Werbung einwerfen“. Eine klare Ansage, und sicherlich die erste eigene und einfachste Maßnahme gegen die Werbeflut. Doch längst nicht alle Prospekte-Verteiler halten sich daran. Besonders schlimm ist es in Wahlkampfzeiten: emsige Parteimitglieder begreifen ihre Flyer nicht als Werbung, sondern als wertvolle Information, die vom Werbeverbot in Deinem Briefkasten nicht betroffen sei. Und müllen munter weiter. Doch das ist Unsinn. Der Aufkleber auf Deinem Briefkasten gilt selbstverständlich auch für die Werbebotschaften der Parteien. Auch das Ablegen der Werbung auf der Briefkastenanlage ist nicht erlaubt. Trotzdem: Die Europa-Wahl ist wichtig. Die EU bietet insgesamt deutlich mehr Vor- als Nachteile. Möglichst viele sollten an der Wahl teilnehmen und sich vorher gut informieren. Nur motzen hilft nicht weiter. Aber Regeln und Verbote sollten die Parteien auch im Wahlkampf beachten.


Dieses Bild entstand bei Bremer Landtagswahl im Mai 2023.


Die Rechte der Bewohner gegen die Werbeflut sind durch ein Urteil des Amtsgerichtes München bestärkt worden. Der Fall: In einem Mehrfamilienhaus in München waren sämtliche Briefkästen der Anlage mit dem Aufkleber „Bitte keine Werbung einwerfen“ gekennzeichnet. Ein Wohnungseigentümer fand aber die Werbeflyer eines Umzugsunternehmens in einem Spalt der Briefkastenanlage geklemmt und klagte gegen das Unternehmen auf Unterlassung. Vor dem Amtsgericht bekam er Recht. Das Unternehmen wurde abgemahnt und muss die Kosten des Rechtsstreites übernehmen. Bei einem weiteren Verstoß droht eine Geldstrafe. Das Unternehmen hatte zwar argumentiert, dass eine beauftragte Firma das Verteilen der Flyer übernommen hatte und deshalb das Umzugsunternehmen als Auftraggeber nicht verantwortlich sei. Das sah das Gericht komplett anders: die Verteiler müssten vorher eindringlich auf die strikte Beachtung des Werbeverbotes hingewiesen werden. Darüber hinaus könne der Auftraggeber mit den Verteilern Vertragsstrafen vereinbaren, wenn diese sich nicht daran halten.


Dieses Urteil kann auch für die kommenden Wahlkämpfe Folgen haben. Die Parteien müssen vor dem Verteilen ihrer Flyer jedes einzelne Parteimitglied auf die strikte Einhaltung der Werberegeln hinweisen. Wenn man dem Urteil des Gerichtes konsequent folgt, müssen die Verteiler sogar damit einverstanden sein, bei Verstößen eine Strafe zu zahlen. Damit wird der Wahlkampf erschwert: Flyer für die eigene Partei verteilen, schön und gut. Aber dann auch noch persönlich eine Geldstrafe zahlen, weil vielleicht der Aufkleber „übersehen“ wurde, so eine beliebte Ausrede. Ein „Weiter so“ kann es jetzt sowohl für Parteien als auch für Unternehmen nicht mehr geben.

Alles übertrieben, gibt es keine anderen Probleme? Unerwünschte Post vergrößert täglich den Müllberg. Die Deutsche Umwelthilfe nennt Zahlen: Mehr als 28 Milliarden unerwünschte Werbeprospekte landen Jahr für Jahr in den Briefkästen dieser Republik. Dafür werden 1,1 Millionen Bäume jährlich gefällt. Was für ein Wahnsinn, in Zeiten der Digitalisierung!


Und so kannst Du Dich gegen die Werbeflut in Deinem Briefkasten wehren:
Tipp 1: Deine erste Maßnahme gegen die aufdringliche Werbung sollte ein gut sichtbarer Aufkleber „Werbung, nein danke“ ( oder ähnliche Variationen ) sein.
Tipp 2: Kataloge und Werbeprospekte, die man/frau vor Jahren bestellt hatte, sofort schriftlich abbestellen.
Tipp 3: Eintrag in die „Robinson-Liste“. Diese wird vom Deutschen Dialogmarketing Verband herausgegeben, der Eintrag ist kostenlos. Seriöse Unternehmen schauen vor dem Verteilen auf die Liste und verschonen die dort eingetragenen Haushalte.

Und wer sich besonders über die Werbeflut im Briefkasten ärgert: den Verstoß gegen das Werbe-Verbot durch Fotos oder -noch besser- durch eine Zeugenaussage dokumentieren. Und dann dem verantwortlichen Unternehmen oder der jeweiligen Partei eine gepfefferte Rechnung für die Entsorgung und dem notwendigen Schriftverkehr schicken. Und/oder mit einer Klage drohen.

Die werden sich wundern! Und sich dann selbst über diese unerwünschte Post ärgern.




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