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Ohne Einkaufswagen oder Korb im Supermarkt - wie Du deshalb im sogar im Knast landen kannst !

Verdacht: Versuchter Diebstahl/ Die Ware muss immer sichtbar bleiben

 

Beim Einkaufen können mitunter Fragen und Sorgen auftauchen, an die Du vorher nie gedacht hast. Plötzlich stehst Du in Verdacht, ein Ladendieb zu sein. Und dabei hattest Du es nur eilig. Und jetzt kann sogar Knast drohen.

Wer kennt diese blöde Situation nicht? Für den Einkaufswagen fehlt dummerweise die passende Münze. Und die Körbe, sonst am Eingang des Geschäftes, sind vergriffen. Du denkst:Die paar Kleinigkeiten, die Du einkaufen wolltest, passen doch auch in Deine Tasche. Leider falsch! Denn Du machst Dich gerade strafbar. Einkaufen ohne Einkaufswagen kann mit einer Geldstrafe oder sogar im schlimmsten Fall mit Knast geahndet werden.



Dabei geht es nicht um eine böse Absicht. Du willst nichts stehlen, sondern die Ware nur vom Regal zur Kasse bringen. Und dort garantiert auspacken und bezahlen. Aber im Zweifelsfrei wird Dir die Argumentation nicht helfen.

Vor allem Mütter oder Väter mit Kinderwagen oder auch ältere Kunden mit Rollator stehen vor dem Supermarkt häufig vor einem Problem: Kinderwagen und dann noch einen Einkaufswagen – beides auf einmal funktioniert nicht. Und für einen Einkaufskorb fehlen entweder Platz oder eine dritte Hand. Tipp: in diesem Fall entweder das Personal ansprechen oder eine offene Tasche nutzen. Doch auch die schützt nicht immer vor dem unbegründeten Verdacht -  Du als Dieb. Wie oft solche Fälle in Deutschlands Supermärkten vorkommen, ist nicht bekannt. Aber so selten werden diese Mißverständnisse vermutlich nicht auftauchen.

Denn das ist entscheidend: die Ware muss sichtbar bleiben. Sonst hat der Supermarkt und damit der Besitzer der Ware keinen direkten Zugriff mehr.

Dies kann als versuchter Diebstahl bewertet werden. Paragraph 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Das Wegnehmen einer beweglichen Sache ist Diebstahl, auch der Versuch ist bereits strafbar. Im schlimmsten Fall

( aber wahrscheinlich noch nie verhängt) droht eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, eine Geldbuße indes ist wahrscheinlicher.

Mit einer offenen Tasche oder Einkaufsbeutel von zu Hause befindest Du Dich nach Meinung von Rechtexperten in einer Grauzone. Denn die Ware bleibt sichtbar, liegt allerdings nicht im Korb oder Einkaufswagen, die dem Supermarkt gehören. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Supermarkt nicht ohne Einkaufswagen betreten.

 

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