Kiste kann als "wilder Müll" bestraft werden
Dein Dachboden ist überfüllt? Und im Keller ist schon lange kein Platz mehr? Aber zum Wegwerfen sind die alten Teller, die schönen Bilder oder der Toaster viel zu schade? Immer mehr Zeitgenossen kommen da auf eine Idee: Eine Kiste, dekoriert mit dem Schild "Zu verschenken". Abgestellt im Hausflur oder draußen an der Hauswand. Verbunden mit der Hoffnung: Irgendjemand wird den Krempel doch noch gebrauchen können.Recycling - das wird doch immer wieder gefordert. Doch, Vorsicht: Die gute Absicht kann teuer werden: Denn rechtlich ist die "Zu verschenken"-Kiste eine "wilde Müllablagerung" und kann vom Ordnungsamt bestraft werden.
Beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wird der Trend jedenfalls mit Argwohn beobachtet. Auch deshalb, weil sich sich manche Zeitgenossen offenbar in Wahrheit den Weg zur Mülldeponie oder zum Recylinghof sparen wollen und so ihren Schrott schnell und kostengünstig loswerden wollen.Der Verband warnt: "Erbarmt sich niemand zügig der abgestellten Sachen, handelt es sich um eine illegale Ablagerung und es drohen für die Entsorgung Bußgelder".
Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt nach Darstellung des Verbandes von den in der Kiste vorhandenen Gegenständen ab – und von der Menge. Handelt es sich laut Bußgeldkatalog um "mehrere unbedeutende Produkte einer Art, Gegenstände von gewisser Bedeutung (Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke und Ähnliches)", kann die Geldstrafe bei bis zu 200 Euro liegen.
Haben die Gegenstände "scharfe Kanten", erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 300 Euro. Wenn das Ordnungsamt als Richtmaß jedoch die abgestellte Kiste und nicht "einzelne Gegenstände kleinen Umfangs" wie Radio, Stuhl, Korb sieht, drohen dem "Spender" bis zu 250 Euro Strafe.
Werden Flüssigkeiten "verschenkt", kann sich die Geldstrafe sogar auf 500 Euro und mehr erhöhen. Bei Elektrogeräten sogar auf bis zu 5.000 Euro.
Auch Unbeteiligten droht sogar eine Bestrafung:
Laut VKU werden bei einer illegal abgestellten Kiste auch die Verbraucher zur Kasse gebeten, die mit den Gegenständen nichts zu tun haben. Denn die Entsorgungskosten werden auf die Abfallgebühren angerechnet – und diese zahlen alle Gebührenzahler.
So kannst Du Dich davor schützen: Wurden fremde Gegenstände anonym vor dem Haus abgestellt, sollte man das Ordnungsamt oder die Stadtreinigung informieren.
Wer ein Bußgeld umgehen möchte, müsste für seine "Zu verschenken"-Kiste einen Antrag zur Sondernutzung des öffentlichen Bürgersteigs stellen, so die Auskunft des Ordnungsamtes. Wer aber macht das schon? Zumal dann das Amt Nutzungsgebühren verlangen könnte. "Zu verschenken" - das kostet dann ebenfalls Geld.
Strenge Regeln, das ist ja nichts Neues: Doch manchmal sieht das Ordnungsamt, wenn es überhaupt über Deine "Zu verschenken"-Kiste stolpern sollte, gezielt in eine andere Richtung. So kleinlich will das Amt schließlich auch nicht sein. Dann sollten aber diese Punkte beim Herausstellen der Kiste beachtet werden:
Die Kiste sollte möglichst dicht an der Hauswand stehen und keine Rettungswege, Durchgänge oder Türen blockieren.
Werden fremde Gegenstände dazugestellt, so ist der "Spender" auch hierfür und die anschließende Entsorgung verantwortlich.
Gegenstände, die nicht mitgenommen wurden, müssen zeitnah und fachgerecht entsorgt werden. Idealerweise sollte die Kiste maximal einen Tag auf dem Bürgersteig stehen.
Selbstverständlich keine Dinge rausstellen, die jugendgefährdend sein könnten.
Wenn Regen droht, sollte auf die Aktion verzichtet werden.
Und wer seine "Geschenke" nicht losgeworden ist, sollte sie anschließend an den Orten entsorgen, die dafür vorgesehen sind: Reyclinghöfe, Container für ausgediente E-Geräte oder Reperaturcafes. Merke: nicht jedes Geschenk ist für andere ein Segen.
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